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Artikel Tagged ‘Tauschbörsen’

Mp3 – Musik downloaden, tauschen, kaufen?

31. Juli 2007

Seit ich in einer WG wohne bei der Ich nicht mehr den DSL-Anschluss besitze nutze ich nicht mehr einschlägige P2P-Börsen um an meine Musik zu kommen. Eigentlich nutze ich Apples i-Tunes Store um Musik online zu kaufen.
Weil ich die Musik dann aber nicht auf meinem Player hören kann habe ich schon sämtliche Sachen ausprobiert. Die FairUse-Tools die man über Google findet und und und… Ich muß nicht erwähnen das dies alles nicht zu frieden stellend läuft und man nur über den Umweg des CD-Brennen an ein nicht geschütztes Mp3 kommt.
Es ist gerade 21:28 Uhr – Ich habe mich den ganzen Tag dem Programmieren von Bitboard3 gewidmet und wollte meine alte Paffendorf Platte (Terminator2 Theme) hören. Leider liegt die in Terpe bei Marko und so machte ich mich wieder über Google auf den Weg.
Ich bin dann auf Akuma und mp3.de gestossen – beides online Musik-Shops bei denen man ungeschützte Mp3s variabler Bitrate (ab 192kb/s) kaufen kann.
Akuma scheint viel versprechend zu sein. Ein kurzer Überblick durch das FAQ bestätigt es. Nicht DRM-geschützte Musik. Jauchzet und Frohlocket! Übersichtlich und schnell geladen genauso muss das laufen. Ein Mp3 kostet hier ab 1,19€ eine Maxi beginnt bei 4,99€. Im Vergleich zu Apples 99Cent Paradigma also etwas teuerer. Allerdings bin ich persönlich bereit für DRM-freie Musik 20Cent Aufschlag zu zahlen.
Mp3.de scheint etwas überladener und die How-Tos sind nicht gerade sehr lese-freundlich. Hier beginnt ein Mp3 bei 1,49€ – 50Cent über Apple-Preis also. Hier sollte der geneigte Hörer also doch überlegen bevor er Käufe tätigt.
Bei Beiden Shops bekommt man auch Gratis- bzw. Promo-Mp3s die sich schon anhören lassen. Ich werde beide Angobte demnächst etwas näher anschauen und hier meine Erfahrungen kund tun.

Musik, Netzwelt ,

Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

26. Juli 2007

Heute durch unseren FH-IRC auf einen Artikel bei Heise aufmerksam geworden, und hier reingestellt weil interessant.

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung

Mehr bei Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig auf heise.de.

Netzwelt, Politik ,